Familienrecht
FAMILIENRECHT - SCHEIDUNG
Soll ich mich scheiden lassen?
Neben der persönlichen Entscheidung, den einstmaligen „Bund fürs Leben“, die Ehe, wieder aufzulösen und sich einem neuen Lebensabschnitt zuzuwenden, gibt es einige rechtliche Themen, die Sie beachten sollten:
- Entstehung der Verpflichtung auf Zahlung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
- Möglicherweise Verpflichtung zu mehr Arbeit nach der Scheidung
- Zustellung des Scheidungsantrages ist der „Stichtag“ für die Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruches
- Scheidung und Erbrecht – Auswirkungen auf ein Testament/den Erbvertrag u.a.
- Ausgleich der Renten als zwingende Folge einer Scheidung – Die Höhe der Rente, die ein Ehegatte durch Übertragung vom anderen erhält, ist abhängig von der Laufzeit der Ehe. Ein später Scheidungsantrag kann somit gut oder schlecht für Sie sein
- Keine Witwen-/Witwerrente nach der Scheidung
- Eigene Krankenversicherungspflicht nach der Scheidung
FAMILIENRECHT - TRENNUNG & SCHEIDUNG
Was sind die Voraussetzungen einer Scheidung?
Generell gilt:
- mindestens einjährige Trennung zum Zeitpunkt der Scheidung
- Beide Ehepartner halten die Ehe für gescheitert und wollen geschieden werden
- Es gibt keine Auseinandersetzungen über Fragen des Unterhalts, der Sorge, des Umgangs, des Zugewinns und anderer sog. Scheidungsfolgesachen
FAMILIENRECHT - UNTERHALT
Wie finanziere ich mein Leben nach der Trennung/Scheidung?
Naturgemäß sind die finanziellen Möglichkeiten nach einer Trennung oder Scheidung stark eingeschränkt. Sie müssen sich darüber informieren, welche Rechte und Pflichten Sie im Hinblick auf Ihre finanzielle Lage haben. Hierzu gehört
- die Klärung von Unterhaltsansprüchen für Sie und Ihre Kinder
- die Prüfung der Möglichkeiten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht oder zu wenig zahlt (Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss…)
- die Frage wie viel und wie schnell Sie wieder arbeiten können oder müssen, wer Ihre Kinder betreut
- oder umgekehrt: Die Planung, wie viel Sie noch zur Verfügung haben, wenn Sie Unterhalt zahlen müssen
FAMILIENRECHT - SORGERECHT & UMGANGSRECHT
Was passiert mit unseren Kindern nach einer Trennung?
- Grundlegende Sorgerechtsentscheidungen müssen die Sorgerechtsinhaber gemeinsam fällen (Schulart, Operation, Ausbildung)
- Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem die Kinder leben, allein
- Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein Umgangsrecht
- Umgangsrecht der übrigen Familienmitglieder (Großeltern, Geschwister) ist schwächer ausgeprägt
- Durchsetzung von Sorgerechtsbeteiligung und Umgangsrecht sind auf dem Gerichtsweg möglich
- Möglichkeiten von Beratung und Vermittlung durch Jugendamt, Beratungsstellen oder Mediation können und sollten in Anspruch genommen werden
FAMILIENRECHT - EHEWOHNUNG & HAUSRAT
Wer kriegt das Haus, das Auto, den Kühlschrank?
- Sowohl bei der sog. Ehewohnung als auch beim Hausrat kann es vor der Trennung auch eine Zuweisung nach Bedarf geben (insbesondere wenn Kinder da sind), egal wem die Sache gehört
- Möglicherweise kann der Eigentümer vom anderen eine Nutzungsentschädigung verlangen
FAMILIENRECHT - ZUGEWINNAUSGLEICH
Kann ich von meinem Partner Zugewinn verlangen?
- Vorab: Beim Zugewinnausgleich muss nicht das Vermögen der Ehegatten verteilt, sondern nur der in der Ehe hinzugewonnene Anteil des Vermögens (Zugewinn) ausgeglichen werden. Eigentum bleibt Eigentum
- Voraussetzung: Gesetzlicher Güterstand, also die sog. Zugewinngemeinschaft
- Gegenüberstellung von Anfangs- und Endvermögen beider Parteien
- Weiß man nicht, was der andere hat, kann ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden
- Hat der eine Partner mehr an Vermögen hinzugewonnen als der andere, muss er die Hälfte dieses Zugewinns dem anderen abgeben
- Der Zugewinnausgleichsanspruch ist aber beschränkt auf den Umfang des noch vorhandenen Vermögens beim Ausgleichspflichtigen
- Es gibt Möglichkeiten, zu verhindern, dass der andere sein Vermögen verschleudert
FAMILIENRECHT ELTERNUNTERHALT
Ich habe Post vom Sozialamt bekommen, weil mein Angehöriger im Pflegeheim ist, was muss ich tun?
Zum Elternunterhalt habe ich eine eigene Webseite eingerichtet, auf der Sie weitere Informationen erhalten. Diese finden sie hier